Weltweit für die Umwelt: „Blaue Flagge“

Die „Blaue Flagge“ ist das erste gemeinsame Umweltsymbol, das seit 18 Jahren für jeweils ein Jahr an vorbildliche Sportboothäfen und Badestellen in weltweit 33 Staaten vergeben wird.
Im Jahre 2004 werden 2.916 Blaue Flaggen weltweit wehen. In der Bundesrepublik Deutschland wurden 123 Sportboothäfen und 38 Badestellen mit der „Blauen Flagge“ ausgezeichnet. Als nichtstaatliche Initiative wirkt die Kampagne „Blaue Flagge“ im Sinne der Agenda 21 für einen umweltbewussten Menschen im Umgang mit Landschaft und Natur.

Alle mit der „Blauen Flagge“ ausgezeichneten Sport- boothäfen oder Badestellen müssen jeweils einen umfangreichen Kriterienkatalog erfüllen und ihre vor- bildliche Umweltarbeit bei der Umweltkommunikation jährlich erneut nachweisen.

Für mit der „Blauen Flagge“ ausgezeichnete Orte ist die Pflege des Sportboothafens oberstes Gebot. Sie gewährleisten eine umweltgerechte Abfallentsorgung. Naturbelassene Abschnitte werden durch Freizeit- bereiche nicht gefährdet. Sanitär- und Sicherheitsein- richtungen sind in ausreichender Anzahl vorhanden und allgemein zugänglich. Ausgezeichnete wenden sich der Lösung lokaler Umweltfragen zu. Anstehende Probleme werden offen diskutiert und mit Vertretern von ortsansässigen Einrichtungen, der Wirtschaft und des Gewerbes gemeinsam gelöst. In Orten mit Bade- stellen oder auf dem Gelände von Sportvereinen, wo die „Blaue Flagge“ weht, werden Einwohner,Vereinsmitglieder und
Gäste zu sensiblerem Umgang mit Umwelt und Natur aufgefordert und tragen so zu deren Erhaltung bei. Aufklärung von Touristen und Einwohnern zu umweltgerechtem Verhalten sind Schwerpunkte in der Arbeit derjenigen, die diese jährlich verliehene Auszeichnung „Blaue Flagge“ erhalten.

Umweltgerechtes Verhalten in sensiblen Naturbereichen und innerhalb des Fahrtreviers sowie die ordnungsgemässe Entsorgung von Abfällen wie z. B. Altöl und Bilgewässer sind oberstes Gebot.

Das Wasser der Badestellen, die sich um die „Blaue Flagge“ bewerben, wird entsprechend der EU- Badegewässerrichtlinie nach mikrobiologischen und physikalisch-chemischen Parametern im Abstand von 14 Tagen untersucht. Diese Parameter werden nach Grenz- und Richtwerten unterschieden. Für die Auszeichnung mit der „Blauen Flagge“ gelten ausschliesslich die anspruchsvollen Richtwerte, die während der gesamten Badesaison nicht überschritten werden dürfen. Die Abwasserentsorgung wird ebenfalls nach den Anforderungen der EU-Abwasserrichtlinie überprüft.

Die Kampagne „Blaue Flagge“ wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Gesell- schaft für Umwelterziehung e.V. (DGU) durchgeführt. In anderen europäischen Staaten hat sie Partnerorganisationen.

Die Motor- und Segelboot-Abteilung des PSVGW Frankfurt am Main e.V. hat sich mit ihrem Sportboothafen im Jahre 1996 zum ersten Mal um die „Blaue Flagge“ beworben und diese Bewerbung jährlich erneuert. Die Abteilungsleitung und die Mitglieder der Motor- und Segelboot-Abteilung sind stolz auf die Anerkennung, die ihre Bemühungen um den Umweltschutz mit der Verleihung der „Blauen Flagge“ über nunmehr acht Jahre gefunden haben.



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Einmal ist immer das erste Mal: Wiesbadens Oberbürgermeister Exner überreicht die „Blaue Flagge 1996“an den Leiter der Motor- und Segelbootabteilung des PSVGW, Wilfried Israel. In der Bildmitte Bundesumweltminister Töpfer.

Kontaktadresse für die „Blaue Flagge“:
Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e.V. (DGU)
Hagenower Strasse 73, 19061 Schwerin;
Telefon 0385 / 3 99 31 84, Fax 0385 / 3 99 31 85;
E-Mail: umwelterziehung-schwerin@sn.imv.de;
Internet: www.umwelterziehung.de / www.blaue-flagge.de